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Garantiebestimmungen

Es gelten immer die mit dem Kaufvertrag unterzeichneten Garantiebestimmungen.

Der Elektrorollstuhl Scewo BRO wird mit einer Produktgarantie geliefert. Für die gelieferten Batterien und das Ladegerät gilt ebenfalls eine Garantie. Die Garantiefristen gelten ab Lieferdatum.

Die Garantieleistung wird nur erbracht im Falle von Material- und Verarbeitungsmängel des Rollstuhls. Die Garantieleistung gilt nicht wenn der Rollstuhl unsachmässig verwendet oder durch einen Unfall bzw. aufgrund „höherer Gewalt“, wie z. B. Hochwasser, Wirbelsturm, Erdbeben, Feuer usw., beschädigt wurde.

Werden andere als die im Lieferumfang des Produkts enthaltenen Zubehörartikel verwendet oder Änderungen am Produkt vorgenommen, sowie die regelmässigen Wartungen nicht eingehalten, erlischt die Garantie.

Die Garantie gilt nicht, wenn der Erwerb eines Rollstuhls von einem unautorisierten Händler oder Vertriebsunternehmen erfolgt. Für die normale Abnutzung kommt die Garantie nicht zum Zuge. Die Raupen sind für den Einsatz auf festem Untergrund bestimmt. Bei Verwendung in Umgebungen mit losen Gegenständen (z.B. Waldboden, Kieswege, Sand) kann es zu starker zusätzlicher Abnutzung kommen.